Seit dem 01. Januar 2013 gilt neben der erhöhten Verdienstgrenze für Mini- und Maxijobber eine generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Dabei ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seinen Mitarbeiter über die Möglichkeiten aufzuklären. Zur Umsetzung dieser Pflicht enthält der Vertrag ein Zusatzblatt mit einem Merkblatt für den Arbeitnehmer und dem Formular für den Antrag des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.Besonderheiten:- befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Arbeitszeitangabe täglich, wöchentlich oder monatlich- Vergütungsangabe monatlich, täglich oder pro Stunde- Erklärung über das Bestehen weiterer Arbeitsverhältnisse- Erläuterungen