In der Abgabenordnung ist vorgeschrieben, dass gewerbliche Unternehmer, die regelmäßig Waren an andere gewerbliche Unternehmer zur Weiterveräußerung oder zum Verbrauch liefern, den für diese Zwecke bestimmten Warenausgang gesondert aufzeichnen müssen. Dieses Rechnungs-und Warenausgangsbuch entspricht diesen gesetzlichen Anforderungen. Darüber hinaus kann der Warenausgang vier frei definierbaren Waren-oder Kundengruppen zugeordnet werden. Mit aufgeklebter Papierkopfleiste, die Kopfleiste muss nur einmal beschriftet werden und ist für alle Seiten anwendbar. Die Ermittlung der Umsatzsteuerschuld ist ebenfalls möglich.