Steigschutzschiene mit Verbindungslasche, Edelstahl V4A (1.4571)
Sicher arbeiten nach GUV V-36 und BGV D36 § 5 Abs. 9
Steigleitern und Steigeisengänge mit mehr als 5 m Absturzhöhe müssen mit baulichen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen ausgerüstet sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn ... ein Steigschutz fest angebracht ist, eine Seilsicherung mit festem Anschlagpunkt und Sicherheitsgurt nach den Richtlinien für Sicherheits- und Rettungsgeschirre (GUV V-36 und BGV D36) verwendet wird .
Die sichere Lösung: ZARGES Steigschutz-System
• Schienen aus verzinktem Stahl und Edelstahl V4A (1.4571)
• Befestigungen, Sicherungsläufer und Sicherheitsgurte lassen sich nach dem Baukastenprinzip individuell kombinieren
• Je nach Ausführung können die Steigschutz-Systeme am Leiterholm oder mittig auf den Sprossen befestigt werden
• Bei Steigeisen nach DIN 19555 und EN 13101 ist die Befestigung nur seitlich möglich
• Alle Edelstahlausführungen gebeizt und passiviert
• Bei Steigeisen nach DIN 1211 und 1212
• Montage mit Wandhalter
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