Mit diesem Vertrag wird die Wohnungseigentumsverwaltung von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt und bevollmächtigt.Besonderheiten:- Befristung der Verwalterbestellung mit Verlängerung- Aufstellung der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters- Höhe der Jahresvergütung nach Eigentumsform definierbar- Vollmachtsurkunde mit Darstellung des Vollmachtsumfanges